Fahrschule

Führerscheinklassen

Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ist seit 19.01.2013 neu geregelt und stellt sich nun wie folgt zusammen:

Klasse A

Krafträder mit einem Hubraum über 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW (20 PS).

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mitsymmetrisch angeordneten Rädern mit:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
  • oder einer bauartbedingten Höchstegeschwindigkeit über 45 km/h
  • und einer Leistung über 15 kW (20 PS)

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Mindestalter: 24 Jahre beim Direkterwerb für Krafträder; 21 Jahre für Trikes; 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A

Klasse A 2

Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von max. 0,2 kW pro kg.

Nach 2-jährigem Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erlangt werden

Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Mindestalter: 18 Jahre

Klasse A 1

Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³, einer Leistung von max. 11 kW (15PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW pro kg.

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
  • oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • und einer Leistung von max. 15 kW (20 PS)

(Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt jetzt!)

Eingeschlossene Klassen: AM

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse AM Mofa

Zweirädrige Kleinkrafträder mit

  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Verbrennungs- motoren
  • einer Leistung von max. 4 kW (5 PS)

Dreirädrige Kleinkrafttäder mit

  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Fremdzündungs- motoren
  • einer Leistung von max. 4 kW (5 PS) bei Diesel- oder Elektromotoren
  • einer Leermasse von max. 350 kg

Vierrädrige Leicht-Kfz mit

  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • einem Hubraum von max. 50 cm³ bei Fremdzündungs- motoren
  • einer Leistung von max. 4 kW (5 PS) bei Diesel- oder Elektromotoren

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse B

Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) mit

  • zulässiger Gesamtmasse von max. 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von über 750 kg erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 3500 kg beträgt
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

    Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)

    Klasse B96

    Kfz der Klasse B mit Anhänger mit

    • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg
    • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg

    Die Schlüsselzahl 96 wird nach einer besonderen Schulung (keine Prüfung) zugeteilt.

    Eingeschlossene Klassen: AM, L

    Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)

    Klasse BE

    Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von über 750 kg, aber max. 3500 kg.

    Es erfolgt lediglich eine praktische Prüfung (keine theoretische Prüfung).

    Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)

    Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

    Klasse L

    Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhängern (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h).

    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger.

    Mindestalter: 16 Jahre

    Klasse T

    Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h, aber max. 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

    Für Fahrer unter 18 Jahren gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h.

    In der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, auch mit Anhänger

    Eingeschlossene Klassen: AM, L

    Mindestalter: 16 Jahre; bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.

    Die Klassen der Nutzfahrzeuge sind auf der Seite der Fachschule für Güterkraft- und Personenverkehr zu finden!