Krafträder mit einem Hubraum über 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW (20 PS).
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mitsymmetrisch angeordneten Rädern mit:
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Mindestalter: 24 Jahre beim Direkterwerb für Krafträder; 21 Jahre für Trikes; 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A
Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von max. 0,2 kW pro kg.
Nach 2-jährigem Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erlangt werden
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³, einer Leistung von max. 11 kW (15PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW pro kg.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
(Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt jetzt!)
Eingeschlossene Klassen: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
Dreirädrige Kleinkrafttäder mit
Vierrädrige Leicht-Kfz mit
Mindestalter: 16 Jahre
Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
Anhängerregelung
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit
Die Schlüsselzahl 96 wird nach einer besonderen Schulung (keine Prüfung) zugeteilt.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von über 750 kg, aber max. 3500 kg.
Es erfolgt lediglich eine praktische Prüfung (keine theoretische Prüfung).
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhängern (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16 Jahre
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h, aber max. 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Für Fahrer unter 18 Jahren gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h.
In der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, auch mit Anhänger
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 16 Jahre; bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.
Die Klassen der Nutzfahrzeuge sind auf der Seite der Fachschule für Güterkraft- und Personenverkehr zu finden!